Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt unverändert: alle Besucher, z.B. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, müssen weiterhin zum Besuch einen tagesaktuellen Test beim Betreten der Einrichtung vorlegen. Selbsttests und Tests, die älter als 24h sind, können leider nicht akzeptiert werden. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (wir empfehlen eine FFP2-Maske) bleibt bestehen.
Kostenfrei werden die Tests in den Testzentren weiterhin unter anderem für Besucher von Krankenhauspatienten oder Bewohnern von Pflegeeinrichtungen, angeboten. Die Krankenhäuser selbst können keine kostenfreien Besuchertests anbieten!
Um eine Zuzahlung zu vermeiden, ist eine beglaubigte „Besucher-Bescheinigung“ zur Vorlage bei den Testzentren erforderlich. Entsprechende Bescheinigungen werden in den Krankenhäusern auf Anforderung ausgegeben. Besucher müssen zur Vermeidung einer Zuzahlung daher zuerst die Bescheinigungen in den Krankenhäusern abholen, bevor sie zum Testzentrum gehen. Der Missbrauch oder die Fälschung solcher Bescheinigungen kann verfolgt werden! Sofern Besucher diesen Weg vermeiden wollen, müssen sie aller Voraussicht nach in den Testzentren 3 Euro zuzahlen.
Den Kliniken ist bewusst, dass dies einen deutlichen Zusatzaufwand für Besucher unserer Patienten bedeutet – wir hoffen sehr, dass die Landesregierung kurzfristig ein praktikables Verfahren zur Lösung dieses Problems vorlegen wird! Die Mitarbeiter der Krankenhäuser, besonders an den Informationen, können nichts für diese Regelungen, wir sind verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren!!
Bitte halten Sie die geltenden Hygienemaßnahmen im gesamten Krankenhaus, auch in den Patientenzimmern strikt ein – nur so können wir uns alle weiter gut schützen!
Unsere aktuelle Besucherregelung finden Sie HIER!