Ab Mittwoch, den 02. Juni 2021 brauchen Besucher keinen Schnelltest mehr, wenn sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind bereits 14 Tage oder länger vollständig gegen Covid-19 geimpft. Bei Impfungen mit den Seren von AstraZeneca, BioNTec Pfizer oder Moderna sind dazu zwei Eintragungen im Impfpass notwendig. Wer eine Impfung mit dem Serum von Johnson&Johnson nachweisen kann, brauchte dafür nur eine Eintragung. In jedem Fall muss der Abschluss der Impfung 14 Tage zurückliegen. Die Besucher werden gebeten, ihren Impfpass oder eine Bescheinigung der Impfstelle mitzubringen.
Sie sind von Covid-19 genesen. Hierzu haben die zuständigen Gesundheitsämter Bescheinigungen verschickt, die am Krankenhausempfang vorgelegt werden müssen. Nach der Genesung sind diese Bescheinigungen ein halbes Jahr gültig.
Von allen anderen Besuchern verlangen die drei Krankenhäuser weiterhin einen negativen, zertifizierten Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch alle andern Besuchsregeln bleiben gültig. Weitere Infos finden Sie HIER!
Die Überprüfung der vorgelegten Dokumente könnte besonders in den ersten Tagen zu Verzögerungen beim Einlass führen. Die Krankenhäuser bitten um die nötige Geduld und hoffen, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.