Natürlich ist ein Krankenbesuch nur möglich, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen und eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- GETESTET: Vorlage eines negativen zertifizierten Schnelltests auf SARS-CoV-2
(maximal 24 Stunden alt, es gilt die Uhrzeit beim Einlass in die Klinik). - GEIMPFT: Sie sind bereits 14 Tage oder länger vollständig gegen Covid-19 geimpft.
Bei Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca, BioNTec Pfizer oder Moderna sind dazu zwei Eintragungen im Impfpass notwendig. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson/Janssen nachweisen kann, benötigt nur eine Impfung. In jedem Fall muss der Abschluss der Impfung 14 Tage zurückliegen. Die Besucher werden gebeten, ihren Impfpass oder eine Bescheinigung der Impfstelle mitzubringen. - GENESEN: Sie sind von Covid-19 genesen.
Hierzu haben die zuständigen Gesundheitsämter Bescheinigungen verschickt, die am Krankenhausempfang vorgelegt werden müssen. Nach der Genesung sind diese Bescheinigungen ein halbes Jahr gültig. 6 Monate nach Genesung gilt: „genesen und einmal geimpft“.
Was noch immer kompliziert klingt, ist dennoch ein großer Schritt in Richtung Normalität. Ab jetzt können wieder alle Patientinnen und Patienten persönlichen Zuspruch von
verschiedenen Familienmitgliedern und Freunden bekommen.
Weitere Infos finden Sie HIER!
Die Überprüfung der vorgelegten Dokumente könnte besonders in den ersten Tagen zu Verzögerungen beim Einlass führen. Die Krankenhäuser bitten um die nötige Geduld und hoffen, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.