Nun öffnen die Häuser schrittweise wieder für Eingriffe, die bislang verschoben werden mussten. Diese Patienten sollen ab dem 2. Juni 2020 Besuch empfangen dürfen – allerdings weiterhin unter Auflagen:
- Besuch kann erst ab dem vierten Tag des stationären Aufenthalts empfangen werden.
- Patienten mit dem Verdacht auf oder mit bestätigter Covid-19-Erkrankung können weiterhin nicht besucht werden.
- Zwei Besuche in der Woche sind möglich.
- Die Anzahl der Besucher ist auf maximal zwei Personen begrenzt. Diese sind bei der Aufnahme zu benennen.
- Zeitgleich ist nur durch eine dieser beiden Personen ein Besuch möglich.
- Besuche können montags bis sonntags in der Zeit zwischen 15:00 – 19:00 Uhr stattfinden.
- Die Länge des Besuchs ist auf höchstens eine Stunde zu begrenzen.
- Besucher müssen sich am Empfang mit ihrer Adresse registrieren lassen und sich einem kurzen Gesundheitscheck unterziehen. Bei Fieber, einer Atemwegserkrankung oder Krankheitsgefühl erfolgt kein Einlass.
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
- Die Hände müssen vor dem Besuch und nach Abschluss gründlich desinfiziert werden.
- Der Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden.
- Die Cafeterien der Häuser sind für Besucher noch geschlossen.
Die Krankenhäuser sehen sich in der Verantwortung, eine Einschleusung des Virus weiterhin zu verhindern. Gerade die parallele Öffnung etwa von Geschäften und Restaurants führt dazu, dass die weitere Entwicklung der Infektionszahlen nicht vorhergesehen werden kann. Die Akut-Krankenhäuser haben sich deshalb auf einheitliche Regeln verständigt. Hier geht es zu den Infos im Überblick: