Das Oberlandesgericht (OLG) konnte diese Hilfestellung leisten, weil es noch Reserven an Schutzkleidung hatte, die aus Anlass der Schweinegrippe-Pandemie im Jahr 2009 angeschafft worden waren. Nachdem die Utensilien durch das OLG zur Kinderklinik des EVKs geliefert und dort in sicheren Räumen zur Abholung zwischengelagert wurden, konnten sie nun auf die St. Barbara-Klinik Hamm, das St. Marien-Hospital Hamm, die Klinik für Manuelle Therapie, die LWL-Universitätsklinik Hamm und das EVK Hamm aufgeteilt werden. Dort wurde die Schutzkleidung nun in den Bestand aufgenommen und kann im Kampf gegen die Corona-Pandemie genutzt werden.
Die Verantwortlichen in den Kliniken freuen sich über die Solidarität, die in Hamm während dieser Ausnahmesituation gezeigt wird.