Pflege- und Sozialberatung
Krankheit und Pflegebedürftigkeit gehen vielfach mit Veränderungen des bisherigen Lebens einher. Bei allen Themen, welche die Entlassung und die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt betreff en, sind wir für Sie da und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer individuellen Lösung bei persönlichen, wirtschaftlichen und/oder sozialen Fragestellungen.
Wir beraten und unterstützen Sie vor allem bei:
- der Organisation von Anschlussrehabilitationen
- Fragen zur häuslichen Versorgung (Pflegeversicherung, Pflegehilfsmittel, ambulante Pflege)
- der Notwendigkeit einer vollstationären Versorgung (Kurzzeitpflege, Heim- und Hospizpflege)
- der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
- Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen
- Fragen zum Betreuungsrecht (gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht)
- der Vermittlung von Hilfen während des Klinikaufenthaltes
Auf Ihren Wunsch oder bei Notwendigkeit beraten wir auch Ihre Angehörige und Bezugspersonen umfassend. Zunächst besprechen Sie alle Themen der Weiterversorgung mit Ihrem Stationsarzt oder der für Sie zuständigen Pflegekraft. Über die enge Zusammenarbeit der Stationen mit dem EM/SD wird sich dann zeitnah eine Mitarbeiterin unserer Abteilung bei Ihnen melden und mit Ihnen die weitere Versorgung besprechen und organisieren.
Neuregelung nach §39 Abs. 1a S.9 SGB V
Damit bei unseren Patient*innen eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patient*innen auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.
Einige Hinweise dazu:
- Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
- Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/ Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter*innen während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
- Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzten und Leistungserbringern auf.
- Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief – mindestens ein vorläufiger Entlassbrief – sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem weiterbehandelnden Arzt zugeschickt.